im Fall einer Zweitzulassung zusätzlich eine durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation oder einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bestätigte Erklärung des Antragstellers über die maximale Laufleistung des Fahrzeugs von 15 000 Kilometern sowie einen Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs in Form eines Gutachtens der Deutschen Automobil Treuhand (DAT), einer Neufahrzeugrechnung oder einer Neufahrzeugkonfiguration mit identischer Ausstattung
ein offizielles Schreiben der DAT folgt in Kürze
Anpassungen in der App
erfasste Adressen werden korrekt bei Offline-Aufträgen gespeichert
Korrekturen bei Medien im Fall von Online/Offline – Aufträgen